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   KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85   

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KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85 (https://dejure.org/1986,8511)
KG, Entscheidung vom 05.06.1986 - 12 U 6006/85 (https://dejure.org/1986,8511)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 12 U 6006/85 (https://dejure.org/1986,8511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigung über den Kaufpreis als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages; Einigung über die essentialia negotii als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages; Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe einer Sache; Beweis der Besitzereigenschaft des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 933
  • VersR 1987, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 132/81

    Unmöglichkeit der Herausgabe gestohlener Gegenstände - Beweis des Besitzes durch

    Auszug aus KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85
    Das Landgericht hat außer acht gelassen, daß der auf Herausgabe klagende Eigentümer auch beweisen muß, daß der Beklagte im Zeitpunkt der Erhebung der Klage Besitzer der herausverlangten Sachen war (BGH, WM 1982, 749, 750; Palandt-Bassenge, BGB, 45. Aufl., § 985 Anm. 4 a).
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines

    Auszug aus KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85
    Ob die tatsächliche Gewalt an einer Sache aufgehoben und ob ein anderer die tatsächliche Gewalt erlangt hat, bestimmt sich im Einzelfalle nach der Verkehrsauffassung (BGH, JR 1968, 106 = NJW 1968, 662; BGH, LM Nr. 21 zu § 929 BGB; Dubischar, Alternativkommentar zum BGB, § 854 Rn. 1, 2; Soergel-Mühl, BGB, 11. Aufl., § 854 Rn. 4).
  • RG, 02.01.1923 - VII 17/22

    Besitz

    Auszug aus KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85
    Ob für den Besitzerwerb zusätzlich auch ein entsprechender Herrschaftswille erforderlich ist, wie die herrschende Lehre annimmt (vgl. etwa RGZ 106, 135, 136; Dubischar, a.a.O., Rn. 2, 3; Soergel-Mühl, a.a.O., Rn. 7; Haase, Münchner Kommentar zum BGB, § 854 Rn. 34; BGB-RGRK, 12. Aufl., § 854 Rn. 12; differenzierend Palandt-Bassenge, a.a.O., § 854 Anm. 2), kann dahingestellt bleiben.
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